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Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025
Die Lohnsteuer ist einem ständigen Wandel unterworfen. Nicht nur die einzelnen Höchstbeträge und Sachbezugswerte erhöhen sich jedes Jahr, auch die gesetzlichen Änderungen und auslaufenden Regelungen sind vielfältig. Dieser Beitrag informiert über die wichtigsten lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Es wurden etliche Gesetzesentwürfe vor dem Zerbrechen der Koalition veröffentlicht. Dabei wurde insbesondere das Mobilitätsbudget abgelehnt. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und das Jahressteuergesetz 2024 wurden jedoch noch verabschiedet und führen zu diversen lohnsteuerlichen Änderungen. Das Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals Zweite Jahressteuergesetz 2024) mit der Anpassung der Eckwerte für das Jahr 2025 – insbesondere des Grundfreibetrags, Steuertarifs und Solidaritätszuschlags sowie die Abschaffung der Steuerklassen III und V – wird voraussichtlich nicht beschlossen.
I. Lohnsteuereinbehalt
1. Anhebung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag des Jahres 2024 wird um 180 € auf 11.784 € durch das JStG 2024 rückwirkend angehoben. Diese Anhebung wird mit der Lohn- und Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung des Abrechnungsmonats Dezember 2024 vollzogen. Auch die Grenzen ...