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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 2517/21 G

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d); SGB XI § 71 Abs. 1

Steuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Pflege: Abrechnung der Pflegeleistungen durch zwischengeschaltete Genossenschaft – Mittelbare Kostentragung durch Sozialversicherungsträger

Leitsatz

  1. Für die Steuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Pflege nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG ist es unschädlich, dass die Vergütungen für die erbrachten Leistungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe an die Einrichtung gezahlt, sondern von einer zwischengeschalteten Genossenschaft in eigenem Namen abgerechnet und sodann an die Einrichtung weitergeleitet werden.

  2. Der Wortlaut und der Gesetzeszweck der Steuerbefreiungsnorm setzen weder eine unmittelbare Rechtsbeziehung noch eine unmittelbare Kostenerstattung zwischen Leistungserbringer und Sozialversicherungsträger voraus.

Fundstelle(n):
FAAAJ-79670

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.03.2024 - 7 K 2517/21 G

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