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BFH Urteil v. - X R 10/99 BStBl 2002 II S. 653

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1EStG § 52 Abs. 21

Leitsatz

Wird eine Eigentumswohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, sind vereinbarte Unterhaltsleistungen, die wiederkehrend auf Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar, wenn der Erwerber die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 653
BB 2000 S. 502 Nr. 10
BB 2000 S. 650 Nr. 13
BFH/NV 2000 S. 645
BFH/NV 2000 S. 645 Nr. 5
BStBl II 2002 S. 653 Nr. 17
DB 2000 S. 803 Nr. 16
DStR 2000 S. 379 Nr. 9
DStRE 2000 S. 285 Nr. 6
FR 2000 S. 399 Nr. 7
INF 2000 S. 251 Nr. 8
MAAAA-97026

Preis:
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BFH, Urteil v. 10.11.1999 - X R 10/99

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