Kaufpreisaufteilung auf Boden- und Gebäudewert: Korrektur der
vertraglichen Aufteilung bei Unterschreitung des Verkehrswerts –
Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach Verkehrswertanteilen – Anwendung
des Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten
Leitsatz
Eine Korrektur der vertraglichen Aufteilung des Anschaffungspreises eines Grundstücks auf den Grund und Boden sowie das Gebäude
ist geboten, wenn der vereinbarte Kaufpreisanteil für den Grund und Boden den Verkehrswert um mehr als 20 % und damit mehr
als nur geringfügig unterschreitet.
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises sind zunächst Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten
nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Bodenanteil und den Gebäudeanteil aufzuteilen.
Bei der Ermittlung der Verkehrswerte ist bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen, die als Renditeobjekte anzusehen sind,
das Ertragswertverfahren anzuwenden.
Fundstelle(n): VAAAJ-79656
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.03.2024 - 13 K 1262/21 E
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