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Gewerbesteuer: Versagung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Organkreis beim Weitervermietungsmodell
Leitsätze
Die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an , BStBl 2011 II S. 887 NWB TAAAD-88268, und v. - IV R 9/11 NWB TAAAE-81775). Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet.
Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin – eine Wohnungsanbieterin und GmbH – machte im Streitjahr 2016 die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend. Dabei ist die Klägerin Obergesellschaft mit Holdingfunktion (Konzernmutter) und ertrag- sowie umsatzsteuerliche Organträgerin. Zu ihrem Konzern gehören die W-GmbH sowie weitere Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH. Die W-GmbH verfügt im Unterschied zu den anderen Organgesellschaften nicht über einen eigenen Immobilienbestand.
Im Streitjahr war die W-GmbH im Konzern zentrale Managementgesellschaft (Verwaltung des I...