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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 73

Neue Wege

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx | Herausgeber | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

von Franz Kafka (1883–1924) stammt das geflügelte Wort: „Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ Angesichts der großen Herausforderungen durch Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen und verschärften wirtschaftlichen Wettbewerb muss das Steuerrecht bestehende Lösungen überprüfen und mitunter neue Wege gehen. Das gilt besonders für das deformierte und überladene Gewinnermittlungsrecht. Die vom BMF eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ befürwortet eine Renaissance des vor 150 Jahren in Bremen erstmals kodifizierten Maßgeblichkeitsgrundsatzes i. S. einer wieder engeren Anlehnung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen GoB (vgl. Schön, FR 15/2024, R 5; Prinz, DB 40–41/2024 M 6).

Der Wildwuchs an steuerlichen Sondervorschriften müsste dafür zurückgeschnitten werden, damit künftig wieder eine sog. Einheitsbilanz praktisch möglich ist. Gestrichen werden sollten insbesondere die zahlreichen Sondervorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen, die bislang dafür sorgen, dass die Ergebnissituation nicht realitätsgerecht abgebildet wird. Eine Angleichung der Abschreibungsregeln von Handels- und Steuerbilanz wird ebenfalls vorgeschlagen. Sinnvoll wäre hier eine einfachere Einteilung in Wirtschaftsgütergruppen anstelle der Festlegung individueller Nutzungsdauern. Weiterhin sind Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen zu überprüfen. Lenkungszwecke sollten möglichst mit außersteuerlichen Instrumenten verfolgt werden.

Die Vorschläge der Reformkommission verdienen m. E. uneingeschränkte Zustimmung. Sie knüpfen an vorliegende konzeptionelle Arbeiten an, die die gemeinsame Zweckrichtung handels- und steuerrechtlicher Erfolgsermittlung für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen, Branchen und Größen nachweisen (vgl. Marx, BB 2011 S. 1003; FR 2016 S. 391; Ubg 2024 S. 131).

Am werden erst einmal die Wahlen zum Deutschen Bundestag stattfinden. Ob der Gesetzgeber künftig tätig wird, ist völlig offen. Einstweilen müssen wir uns noch mit dem geltenden Bilanzsteuerrecht auseinandersetzen.

Viel Spaß wünsche ich Ihnen jetzt mit der Lektüre der Februarausgabe der Steuer und Studium mit Anregungen zu Studium, Prüfungsvorbereitung und Beruf!

Herzliche Grüße
Ihr

Franz Jürgen Marx

Fundstelle(n):
SteuerStud 2/2025 Seite 73
EAAAJ-79546