Zur Entscheidung der Frage, ob die Tätigkeit einer Krankenschwester, die einen Pflegedienst mit 94 Mitarbeitern betreibt, als freiberuflich - und damit umsatzsteuerbefreit - oder als gewerblich zu qualifizieren ist, ist die Zahl der durchschnittlich zu betreuenden Patienten zu ermitteln; auf dieser Grundlage muß beurteilt werden, ob die Klägerin neben ihren anderen Aufgaben noch eigenverantwortlich im Bereich der Behandlungspflege tätig ist bzw. sein kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 2000 S. 284 BFH/NV 2000 S. 284 Nr. 2 DB 2000 S. 756 Nr. 15 DStR 2000 S. 18 Nr. 1 DStRE 2000 S. 146 Nr. 3 INF 2000 S. 126 Nr. 4 UR 2000 S. 33 Nr. 1 PAAAA-97012
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