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Anpassungen von Liefer- und Wertschöpfungsketten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 888Die zunehmende Intensität geopolitischer Spannungen, insbesondere im Verhältnis zwischen den USA und China, sowie kriegerische Konflikte prägen aktuell den globalen Handel in erheblichem Maße. Für den deutschen Mittelstand erfordert dies eine laufende Überprüfung und Anpassung etablierter Geschäftsmodelle sowie traditioneller Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die deutschen Funktionsverlagerungsregelungen können bei erforderlichen Anpassungen von Liefer- und Wertschöpfungsketten ein Hemmnis darstellen.
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I. Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung
[i]Keine gesetzliche Definition der zentralen BegriffeDer Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 1 AStG im Rahmen des AbzStEntModG die Regelungen zur Funktionsverlagerung in § 1 Abs. 3b AStG neu gefasst. Hierbei wurde – wie bereits bei der Vorgängerregelung – versäumt, die Tatbestandsmerkmale einer Funktionsverlagerung umfänglich zu definieren (Funktion, sonstige Vorteile).
[i]Weitreichendes Begriffsverständnis der FinanzverwaltungIn den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023 wird eine Funktion als organischer Teil eines Unternehmens verstanden, dessen zweckgerichtete, abgrenzbare Tätigkeit unter Nutzung von bestimmten Wirtschaftsgütern, immateriellen Werten oder sonstigen Vor...