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Der Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD als integrativer Bestandteil der Lageberichterstattung
Ein beispielhaftes Zusammenspiel von nichtfinanziellen Risiken, finanziellen Rückstellungen und der Abhilfe durch Verweise
Mit dem Übergang zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive ist der Nachhaltigkeitsbericht in einem separaten Abschnitt des Lageberichts zu verorten. Damit wird der nichtfinanzielle Bericht zu einem Bestandteil des finanziellen Reportings und erfüllt sodann die Forderung einer „integrativen Berichterstattung“. Doch wie wird die Darstellung von nichtfinanziellen Risiken (Financial Materiality) im (finanziellen) Jahresabschluss und im Lagebericht durch die Passivierung von Rückstellungen widergespiegelt? Reichen Verweise aus? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag und nimmt sogleich Bezug auf die oben skizzierten potenziellen neuen Problemfelder der Prüfung.
Die Zielerreichung der NFRD schlug mitunter aufgrund der fehlenden Verortung des Nachhaltigkeitsberichtes fehl. Mit der am in Kraft getretenen CSRD wurde dieser Problematik begegnet. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nunmehr als separater Abschnitt im Lagebericht aufzunehmen.
Nichtfinanzielle Risiken sollten sich in finanziellen Rückstellungen wiederfinden. Um der Gefahr von Dopplungen der nichtfinanziellen Risiken, finanziellen Rückstellungen und der Inhalte im Chancen- u...