Steuerrecht aktuell 2/2024
1. Aufl. 2024
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F. Umsatzsteuer
I. Verwaltungsanweisung
1. Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem
III C 2 – S 7109/19/10004 :001, NWB SAAAJ-57725)
(Thomas Lorenz)
a) Hintergrund
Gegenstand des vorliegenden BMF-Schreibens ist, neben der unentgeltlichen Wertabgabenbesteuerung, im Kern die Vorsteuerabzugsberechtigung eines Unternehmers im Zusammenhang mit Leistungen, die der Unternehmer nur bezogen hat, um diese an einen Dritten unentgeltlich weiter zu liefern und zugleich (also nur mittelbar) die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen. Solche Sachverhaltskonstellationen können bspw. im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen auftreten.
Laut Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. IV D 2 – S 7300/11/10002, BStBl 2012 I S. 60) musste unter Verweis auf die bisherige BFH-Rechtsprechung für die Vorsteuerabzugsberechtigung stets nach dem objektiven Inhalt der bezogenen Leistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung bestehen (vgl. , NWB VAAAE-40443, Leitsatz 1), nur mittelbar verfolgte Zwecke waren bisher stets unerheblich (vgl.