Steuerrecht aktuell 2/2024
1. Aufl. 2024
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E. Gewerbesteuer
Rechtsprechung
1. Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
(Thomas Bruckbauer)
a) Zusammenfassung der Entscheidung
Der entschieden, dass aus einer sogenannten Umgekehrte Betriebsaufspaltung aufgrund des Durchgriffsverbots keine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft abgeleitet werden kann. Das Durchgriffsverbot ist auch dann anzuwenden, wenn die Betriebspersonengesellschaft mittelbar über eine Kapitalgesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaft beteiligt ist.
Sachverhalt:
Es ist streitig, ob die Klägerin die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen kann.
Die Klägerin ist eine Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: GmbH). Die GmbH vermietete ein Grundstück an die F-KG. Die F-KG hielt mittelbar über eine Kapitalgesellschaft mehr als 50 % der Anteile an der GmbH.
Das Finanzamt war der Ansicht, dass zwischen der GmbH und der F-KG eine Betriebsaufspaltung vorlag und daher die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht erfüllt seien. Die Klägerin legte daraufhin Sprungklage ein, der das Finanzamt zugestimmt hatte. Das FG München gab...