Steuerrecht aktuell 2/2024
1. Aufl. 2024
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D. Körperschaftsteuer
I. Verwaltungsanweisung
1. Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
IV C 2 – S 2204/24/10001 :001, NWB DAAAJ-65937
(Julian Schneidereit)
a) Hintergrund
Mit Urteil (genau genommen zwei Urteilen Az. I R 42/19 und Az. I R 46/21, n. v.) vom versagte der BFH (im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen) rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Führung eines steuerlichen Einlagekontos, da hierfür keine Rechtsgrundlage existiere. Stiftungen fallen weder in den Anwendungsbereich von § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG, der ausschließlich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften betrifft, noch ist § 27 Abs. 7 KStG einschlägig, da dieser lediglich „andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen“ umfasst, aber keine Vermögensmassen.
Die Parteien stritten im zugrundeliegenden Sachverhalt vermutlich antizipativ im Kern um die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. Nr. 1 Satz 3 EStG im Rahmen von an die Destinatäre einer Familienstiftung erfolgte Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfasst nämlich unter anderem auch Leistungen einer nicht von der Körper...