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BFH  - X R 8/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Einbringung; gemeiner Wert; Rechtsnachfolger; Sacheinlage

Rechtsfrage

Ist ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist veräußert, der Stiftung in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin des Einbringenden zuzurechnen (Folge: Besteuerung mit dem regulären Einkommensteuertarif) oder --entsprechend dem Wortlaut des § 22 Abs. 6 UmwStG 2006-- unmittelbar der Stiftung (Folge: Anwendung des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes)?

Gesetze: UmwStG § 20 Abs 2 S 2, UmwStG § 22 Abs 6, UmwStG § 22 Abs 1 S 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
CAAAJ-79389