BFH - X R 8/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Einbringung; gemeiner Wert; Rechtsnachfolger; Sacheinlage
Rechtsfrage
Ist ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist veräußert, der Stiftung in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin des Einbringenden zuzurechnen (Folge: Besteuerung mit dem regulären Einkommensteuertarif) oder --entsprechend dem Wortlaut des § 22 Abs. 6 UmwStG 2006-- unmittelbar der Stiftung (Folge: Anwendung des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes)?
Gesetze: UmwStG § 20 Abs 2 S 2, UmwStG § 22 Abs 6, UmwStG § 22 Abs 1 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
CAAAJ-79389