Gehalt; Kreditkarte; Rückwirkung; Sachbezug; Umwandlung
Rechtsfrage
Genügt die Gehaltsumwandlung nach dem sogenannten Geldkartenmodell zu einem gewährten Sachbezug (im Streitjahr monatlich 44 Euro) nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), da es an einem "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" mangelt?
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom (BGBl. 2023 I Nr. 65) neu eingeführten § 8 Abs. 4 EStG rückwirkend für den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres 2020.
Gesetze: EStG § 8 Abs 2 S 11, EStG § 8 Abs 4 S 1 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
YAAAJ-79386