Umsatzsteuer | Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum (BMF)
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF hat mit seinem FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung dargestellt.
In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:
Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?
Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?
Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?
Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
Quelle: BMF online, FAQ v.
Fundstelle(n):
PAAAJ-79350