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Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht als integrativer Teil der Lageberichtserstattung
Ein beispielhaftes Zusammenspiel von nichtfinanziellen Risiken, finanziellen Rückstellungen und der Abhilfe durch Verweise
Mit dem Übergang zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive ist der Nachhaltigkeitsbericht in einem separaten Abschnitt des Lageberichts zu verorten. Damit wird der nichtfinanzielle Bericht zu einem Bestandteil des finanziellen Reportings und erfüllt sodann die Forderung einer „integrativen Berichterstattung“. Doch wie wird die Darstellung von nichtfinanziellen Risiken (Financial Materiality) im (finanziellen) Jahresabschluss und im Lagebericht durch die Passivierung von Rückstellungen widergespiegelt? Reichen Verweise aus? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag und nimmt sogleich Bezug auf die oben skizzierten potenziellen neuen Problemfelder der Prüfung.
Mit der CSRD wird der Nachhaltigkeitsbericht zum integrativen Bestandteil des Lageberichts und unterliegt damit der Prüfpflicht durch den Abschlussprüfer.
Nichtfinanzielle Risiken sollten in finanziellen Risiken widergespiegelt werden. Abhilfe könnten Verweise schaffen.
Durch die neue Form der Berichterstattung ergeben sich neue Prüffelder für den Abschlussprüfer. Probleme und zusätzliche Herausforderungen ergeben sich insbesondere dann, wenn die Möglichkeiten der Verweise ...