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Vorrang des Bereicherungsrechts vor der Schenkungsanfechtung – Teil 1: Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung
Die Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung unterliegt seit mehreren Jahren drastischen Veränderungen, die es für die Praxis immer schwerer machen, die Erfolgsaussichten von Anfechtungserklärungen bzw. die Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungen berechenbar zu machen. Dies betrifft nicht nur die Vorsatzanfechtung von Deckungen gemäß § 133 InsO, die seit dem Jahr 2021 eine komplette Wandlung erfahren hat. In der Vorsatzanfechtung ist bspw. an die Stelle der vom Gesetzgeber der Insolvenzordnung gewollten Stärkung der Insolvenzmassen der weitest gehende Schutz der Anfechtungsgegner getreten, die selbst bei Befriedigungen, die in beiderseitiger Kenntnis der strafbewehrten Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer der Schuldnerin gewährt werden, mangels Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners nicht der Anfechtung unterliegen sollen. Schon seit dem Jahr 2017 unterliegt aber auch die Anfechtbarkeit von unentgeltlichen Rechtshandlungen des Schuldners erheblichen Unwägbarkeiten. Eine Leistung, die der Schuldner ohne Gegenleistung erbringt, ist nicht mehr in jedem Fall unentgeltlich. Vielmehr soll es darauf ankommen, ob der Schuldner sich für verpflichtet hält, die Leistung zu erbringen, bzw. ob die L...