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Fokus: Kosten eines Insolvenzverfahrens als steuerliche Werbungskosten?
Der BFH hatte über Folgendes zu entscheiden: Sind Kosten, die aufgrund eines Insolvenzverfahrens angefallen sind, (zumindest) auch teilweise als Aufwendungen bei einer Einkunftsart (in diesem Fall den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften) gewinnmindernd zu berücksichtigen (, NWB HAAAJ-78145 )? Lesen Sie im Folgenden, wie der BFH geurteilt hat und warum der Fall wieder an das Finanzgericht zurückverwiesen wurde.
Sachverhalt
Eine Insolvenzschuldnerin (Klägerin) wollte die Kosten für ein Insolvenzverfahren als Werbungskosten bei ihrer Steuer zum Abzug bringen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertete die Insolvenzverwalterin zwei vermietete Mehrfamilienhäuser. Für diese erklärte die Klägerin in ihrer Einkommensteuer Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Nachdem das Insolvenzverfahren durch die Befriedigung sämtlicher Gläubiger abgeschlossen werden konnte, beantragte die Klägerin Kosten des Insolvenzverfahrens als Werbungskosten zu den zuvor erklärten Gewinnen zu berücksichtigen. Es handelte sich um Kosten der Insolvenzverwaltung, Kosten für die Haftpflichtversicherung der Insolvenzverwalterin, Verwertungskosten, Nebenko...