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Wehrdienst; | Anpassung der Bundeswehr an die verminderte Personalstärke
Aufgrund der Verringerung der Streitkräfte auf einen Gesamtumfang von 370 000 Soldaten wurden im Personalstärkegesetz und im Bundeswehranpassungsgesetz, beide v. (BGBl I S. 2376 bzw. 2378), Übergangsregelungen vorgenommen, die insbesondere die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand und die damit erforderlich werdende Versorgung regeln. So können Berufsunteroffiziere ab Vollendung des 52. Lebensjahres und Offiziere des Truppendienstes je nach Dienstgrad zwischen dem 52. und 58. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand gehen; bei Zivilbeamten ist das 55. Lebensjahr maßgebend.