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OLG Hamm Urteil v. - 18 U 49/23

Gesetze: HGB § 92; HGB § 87a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch bei Nichtzahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer (§ 92 Abs. 4 HGB) kann sich ein Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gem. §§ 92 Abs. 2, 87a Abs. 3 S. 1 und 2 HGB ergeben.

2. Bei einem sich mangels Kündigung stets verlängernden Dauerschuldverhältnis lässt sich (im Fall der Kündigung zum Ablauf einer Versicherungsperiode) schon keine (teilweise) Nichtausführung des Geschäfts im Sinne von § 87a Abs. 3 S. 1 HGB annehmen.

3. In Fällen der Nichtverlängerung einer Versicherung nach Vollendung einer Versicherungsperiode besteht grundsätzlich keine Nachbearbeitungsobliegenheit des Versicherers.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2024 S. 3174
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2024 S. 3174
GAAAJ-79246

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Online-Dokument

OLG Hamm, Urteil v. 27.06.2024 - 18 U 49/23

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