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OLG Dresden Beschluss v. - 4 U 862/24

Gesetze: ZPO § 233; ZPO § 234

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei Erstellung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) hat der Rechtsanwalt auch dann die durch seine Kanzleikraft zuvor vorgenommene Fristberechnung zu überprüfen, wen er im Home-Office tätig ist und ihm die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt.

2. Unterlässt er eine solche Prüfung, kommt eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 44
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2024 S. 3177
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2024 S. 3177
ZIP 2024 S. 5 Nr. 39
WAAAJ-79245

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Dresden, Beschluss v. 12.08.2024 - 4 U 862/24

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