Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entgeltliche Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen als steuerbare Leistung eigener Art
In der Praxis kommt es insbesondere im Baugewerbe nicht selten vor, dass Schein- und Abdeckrechnungen durch sog. Servicegesellschaften erstellt werden, denen keine Leistung zugrunde liegt, sondern die ausschließlich der Abdeckung von ausbezahlten Schwarzlöhnen in der Buchführung des (vermeintlichen) Leistungsempfängers dienen. Das , sah jüngst in der entgeltlichen Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen mitsamt weiteren hiermit einhergehenden Handlungen eine (komplexe) Leistung eigener Art.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Bei der entgeltlichen Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen über nicht erbrachte (Bau-)Leistungen, die dazu dienen, um Schwarzlöhne in der Buchführung des (vermeintlichen) Leistungsempfängers abzudecken, kann es sich um eine umsatzsteuerbare sonstige Leistung i. S. der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG handeln, wenn diese nachhaltig am Markt (z. B. gegenüber mehreren Auftraggebern oder bei aktiver Vermarktung in Schwarzmarktkreisen) erbracht wird.
Diese sonstige Leistung erstreckt sich insbesondere bei der beabsichtigten Abdeckung von Schwarzlöhnen regelmäßig nicht nur auf einen bloßen Handel mit Schein- und Abdeckrechnungen, sondern beinhaltet me...