Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 290 889 (Streitpatent), das am 22. Februar 2006 in englischer Sprache veröffentlicht wurde. Das Streitpatent hat den Anmeldetag 7. Mai 2001 und nimmt die Priorität US 60/210,440 P vom 8. Juni 2000 und die Priorität US 09/785,375 vom 16. Februar 2001 in Anspruch. Die Anmeldeunterlagen des Streitpatents wurden am 12. März 2003 mit der EP 1 290 889 A1 offengelegt. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung „SYSTEM AND METHOD OF VOICE RECOGNITION NEAR A WIRELINE NODE OF A NETWORK SUPPORTING CABLE TELEVISION AND/OR VIDEO DELIVERY = SYSTEM UND VERFAHREN ZUR SPRACHERKENNUNG BEI EINEM DRAHTGEBUNDENEN KNOTEN EINES NETZES FÜR KABELFERNSEHEN UND/ODER VIDEOVERTEILUNG“. Die dem Streitpatent zugrundeliegende internationale Anmeldung wurde am 13. Dezember 2001 unter der Publikationsnummer WO 01 / 95625 A1 veröffentlicht. Das am 7. Mai 2021 durch Zeitablauf erloschene Patent wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 601 17 376.7 geführt und umfasst 31 Ansprüche. Die Patentansprüche 2 bis 12 und 14 bis 31 sind abhängige Patentansprüche des Streitpatents.
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