Nachhaltigkeitsberichterstattung
4. Aufl. 2024
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XVI Nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht in Ergänzung zum CSR-RUG weitere Verpflichtungen vor, nachhaltigkeitsbezogene Sachverhalte zu erfassen. Nach dem RegE zum CSRD-UmsG sollen diese jedoch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt werden, so dass zukünftig eine gesonderte Berichterstattung obsolet werden könnte.
Seit dem müssen nach dem LkSG bestimmte Unternehmen die Erfüllung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette unternehmensintern fortlaufend dokumentieren und diese Dokumentation mindestens sieben Jahre aufbewahren. Mit dem LkSG kam der deutsche Gesetzgeber der EU-Regulatorik, konkret den Arbeiten an der CSDDD (siehe Kap. I.2.5), zuvor. Er folgte dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten, wie z. B. Frankreich, die vergleichbare Verpflichtungen bereits seit geraumer Zeit vorsehen. Das LkSG umfasst konkrete inhaltliche Vorgaben zu:
wahrzunehmenden Sorgfaltspflichten;
Dokumentations- und Berichtspflichten;
Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen.
Der Anwendungsbereich des LkSG ist auf gänzlich andere Weise abgegrenzt als jener des CSR-RUG bzw. zukünftig des CSRD-UmsG – aufgrund der abweichenden Definition des Anwendungsbereichs in ...