Nachhaltigkeitsberichterstattung
4. Aufl. 2024
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IX Format des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289g HGB)
Im Rahmen der CSRD neu hinzugekommen sind Vorgaben im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Berichtsformat – das European Single Electronic Format (ESEF) –, welches in Art. 3 der ESEF-VO festgelegt ist. Unterliegen Unternehmen der Verpflichtung zur (konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. dem CSRD-UmsG, müssen sie zukünftig ihren (Konzern-)Lagebericht im „XHTML-Format“ erstellen. Zudem gilt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – als Teil des (Konzern-)Lageberichts – verschärfend eine besondere Kennzeichnung der Informationen, um die Auffindbarkeit, Vergleichbarkeit und Maschinenlesbarkeit zu erhöhen (sog. „tagging“). Hierfür sollen die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben einer – noch zu entwickelnden – Taxonomie unterworfen werden. Auch die Angabepflichten nach Art. 8 der Taxonomie-VO fallen zukünftig unter diese Regelungen.
Die elektronisch ausgezeichneten Nachhaltigkeitsdaten sollen neben anderen Unternehmensangaben ab dem Sommer 2027 zentral und öffentlich über ein einheitliches europäisches Zugangsportal abrufbar sein – den sog. „European Single Access Point“ (ESAP). Der elektronisch aufgestellte (Konzern-)Lagebericht und die elektronisch ...