Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 4 NWGrStHsG Inkrafttreten
Siehe Vorwort.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 4 NWGrStHsG regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
2–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Vorschrift wurde im Jahr 2024 in das NWGrStHsG aufgenommen. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen war die Regelung wegen der nachträglich eingeführten Regelung zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts noch in § 3 NWGrStHsG verortet.
7–10(Einstweilen frei)
III. Geltungsbereich
11§ 4 NWGrStHsG bestimmt, wann die Regelungen des nordrhein-westfälischen Grundsteuerhebesatzgesetzes in Kraft treten. Wie sich aus § 3 NWGrStHsG ergibt, sind die Regelungen des NWGrStHsG erstmals auf den anzuwenden.
12–15(Einstweilen frei)
IV. Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht
16Die Norm begegnet als solche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Soweit mit ihr Normen in Kraft gesetzt werden, die ihrerseits verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen, wird auf die Kommentierung im Vorwort verwiesen.
17–20(Einstweilen frei)
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
21§ 4 NWGrStHsG setzt die §§ 1–3 NWGrStHsG am Tag nach der Verkündung in Kraft.
22–25(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
26§ 4 NWGrStHsG regelt, dass das NWGrStHsG am Tag nach seiner Verkündung in ...