Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 2 NWGrStHsG Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Siehe Vorwort.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab ; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts, BStBl 2024 I S. 1073
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 2 NWGrStHsG sollte in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Die Vorschrift ist durch die mit dem Jahressteuergesetz 2024 erfolgte Änderung des § 220 BewG infolge des Anwendungsvorrangs des späteren Gesetzes (lex posterior derogat legi priori, Art. 72 Abs. 3 Satz 3 GG) gegenstandslos geworden.
2–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Vorschrift wurde im Jahr 2024 in das NWGrStHsG aufgenommen. Die Regelung war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen noch nicht enthalten und wurde erst im laufenden Gesetzgebungsverfahren nach Annahme eines entsprechenden Änderungsantrags in das NWGrStHsG aufgenommen. Eine in der beschlossenen Gesetzesfassung noch enthaltene redaktionelle Ungenauigk...