Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 1 NWGrStHsG Festsetzung des Hebesatzes
Siehe Vorwort.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 1 Abs. 1 NWGrStHsG öffnet das kommunale Hebesatzrecht, indem den Kommunen das Recht eingeräumt wird, jeweils unterschiedliche Hebesätze für die in einer Gemeinde liegenden
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
Nichtwohngrundstücke und unbebauten Grundstücke und
Wohngrundstücke
festzusetzen. Nordrhein-Westfalen weicht mit dieser Regelung von der (engeren) bundesgesetzlichen Regelung (§ 25 Abs. 4 GrStG) ab. Der Landesgesetzgeber verfolgte damit das Ziel, das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu stärken, indem den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, räumlich-strukturellen Besonderheiten Rechnung zu tragen, regionale Mehrbelastungen einer Grundstücksart bei Bedarf abzumildern und Belastungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken regionalverantwortlich steuern zu können.
2Den nordrhein-westfälischen Kommunen wird infolge dieser Regelung eine größere Verantwortung zugewiesen, insbesondere hinsichtlich der verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung der Festsetzung differenzierter Hebesätze. Befürchtet wird ein erhöhtes Prozessrisiko und mehr Widerspruchsverfahren, einhergehend mit einer neuen Dauerauf...