Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Neue Hürden für den Direktanspruch?
In seiner Entscheidung H GmbH v. - C-83/23 ( NWB HAAAJ-76149) stellt der EuGH hohe Anforderungen an einen Direktanspruch. Schmälert er damit grundsätzlich den Schutz von Leistungsempfängern in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG?
1. Hintergrund
Jeder grenzüberschreitend tätige Unternehmer kennt es: Er muss
für jeden Umsatz bestimmen, der Mehrwertsteuer welchen Landes er unterliegt.
Dies gilt für den Leistenden wie den Leistungsempfänger. Letzterer muss prüfen,
ob er die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer zahlen muss und ob und in
welchem Land er den Vorsteuerabzug vornehmen kann. Bei Fehlern bringt eine
Korrektur für die Vergangenheit Schwierigkeiten mit sich. Neben mehrwertsteuer-
und verfahrensrechtlichen Fragen – die von Land zu Land unterschiedlich
zu beantworten sind – stellen sich auch solche des Zivilrechts. Noch
komplizierter wird es, wenn einer der Beteiligten zwischenzeitlich insolvent
ist.
Zum Schutz des Leistungsempfängers vor einem
Vorsteuerschaden, wenn er die fälschlicherweise gezahlte Umsatzsteuer nicht
erstattet erhält, hat der EuGH den sog. Reemtsma-Anspruch (= Direktanspruch)
entwickelt (vgl. ,
NWB BAAAC-53738). ...