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Erbschaftsteuer | Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils (BFH)
Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind dem Enkel des Erblassers der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts (, veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erbte ein Viertel des Nachlasses seines Großvaters, nachdem sein Vater zuvor auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hatte. In der Erbschaftsteuererklärung beantragte der Kläger einen Freibetrag von 400.000 € gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG, da er sich als Kind eines verstorbenen Kindes sah, basierend auf der Vorversterbensfik...