Unsicherheit bei der aktuellen Steuergesetzgebung …
... wie geht es nach dem Koalitionsbruch weiter?
Am hat Bundeskanzler Olaf Scholz Finanzminister Christian Lindner entlassen und damit das Aus der sog. Ampel-Koalition besiegelt. Nun stellt sich die Frage, wie es mit der laufenden Steuergesetzgebung weitergeht. Mit der Neuwahl des Bundestags fallen alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetze unter die sog. Diskontinuität des Bundestags. Somit müssten alle noch nicht vom Bundestag beschlossenen Gesetze erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, bevor sie beschlossen werden könnten. Dies gilt jedoch nicht bei den Gesetzen, die den Bundestag bereits passiert haben, und bei denen lediglich die Zustimmung des Bundesrats aussteht.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde vom Bundestag am beschlossen und steht am zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrats. Mit einer Zustimmung des Bundesrats ist zum jetzigen Zeitpunkt (12.11.) zu rechnen. Als sicher gilt am zudem die Zustimmung des Bundesrats zu dem ebenfalls am vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Unklar ist die Lage beim Steuerfortentwicklungsgesetz, das noch nicht vom Bundestag beschlossen worden ist. Bei allen weiteren Gesetzen scheint derzeit ein Abschluss vor den Neuwahlen eher unwahrscheinlich, das betrifft u. a. das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz sowie das geplante Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz. Abseits des Steuerrechts ist auch noch die CSRD-Umsetzung offen.
Nachträgliche Betriebsausgaben bei unentgeltlicher Betriebsübertragung
In dem Urteil vom - III R 7/22 hatte sich der BFH mit der Konstellation zu beschäftigen, dass eine Betriebsinhaberin zu Unrecht von der Passivierung einer Verbindlichkeit gegenüber einer Sozialkasse abgesehen hatte und nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG auf ihren Vater von der Sozialkasse erfolgreich in Anspruch genommen wurde. Sie wollte daher nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen. Dem BFH gab dieser Sachverhalt Gelegenheit zu interessanten Ausführungen zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unentgeltlichen Betriebsübertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG, der Reichweite des formellen Bilanzenzusammenhangs sowie zu den Voraussetzungen der Anerkennung nachträglicher Betriebsausgaben gem. § 24 Nr. 2 EStG. Dr. Kai Tiede stellt das Urteil dar.
Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe
Der vom entschiedene Fall klärt im Schwerpunkt die Frage, wie eine Leasingsonderzahlung im Rahmen der Nutzungseinlage eines zum Privatvermögen des Leasingnehmers gehörenden Fahrzeugs, das privat und betrieblich genutzt wird, in die Gesamtaufwendungen für die betriebliche Nutzung einzubeziehen ist. Michael Seifert stellt die Entscheidung vor.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2024 Seite 1
PAAAJ-78848