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Einkommen-/Lohnsteuer | Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 – Grenzgängerregelung
Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht – jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat – die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen (Bezug: § 19, § 24 Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d EStG; Art. 13 Abs. 1 und 5 DBA FRA 1959/2001).
(1) Im Urteilsfall kündigte der Arbeitgeber das seit Februar 1995 bestehende Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber. Der bis Oktober 2005 in Deutschland und seitdem in Frankreich wohnende und in Deutschland als Grenzgänger arbeitende Kläger wurde ab Mitte Februa...