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Nachhaltige Erfindertätigkeit – Divergenz
(1) Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt. (2) Hat das FG keine Grundsätze aufgestellt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen, kann die Zulassung wegen Divergenz nicht mit der Begründung erreicht werden, ein anderes FG sei in derselben Frage von der Rechtsprechung des BFH abgewichen (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 2 EStG).
Eine zumindest vorübergehend (§ 18 Abs. 2 EStG) nachhaltige und deshalb steuerbare Erfindertätigkeit ist anzunehmen, wenn sie ...BStBl 1998 II S. 567BStBl 1998 II S. 567