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STFAN Nr. 12 vom Seite 2

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – Änderungen vom Handelsgesetzbuch bis zum Straßenverkehrsgesetz

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Der Bundesrat hat am dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und Unternehmen in Deutschland finanziell zu entlasten. Insgesamt soll sich eine Ersparnis von knapp 1 Mrd. € jährlich ergeben. Das BEG IV beinhaltet eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen aus verschiedensten Rechtsgebieten. Der Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Handels- und Steuerrechts. Das Gesetz wurde mittlerweile am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht

Bislang galt für Buchungsbelege eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Das Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt diesen Zeitraum auf acht Jahre. Diese Änderung ergibt sich aus § 147 Abs. 3 AO sowie § 257 Abs. 4 HGB. Die Entlastung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am Tag der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen war.

Beachte

Die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Konten beträgt weiterhin zehn Jahre.

Ein Großteil dieser Buchungsbelege besteht aus Rechnungen gem. § 14 UStG. Aus diesem Grund wurde die umsatzsteuerliche Pflicht zur Aufbewahrung v...