Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das EuGH-Urteil zu Steuervergünstigungen im sog. Apple-Fall
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am den langjährigen Rechtsstreit zwischen Apple, Irland und der EU-Kommission beendet („Apple-Fall“). Nach diesem Urteil muss der Apple-Konzern die aufgrund von Tax Rulings für die Jahre 1999 bis 2014 entstandenen Steuervergünstigen i. H. von ca. 13 Mrd. € an Irland zurückzahlen. Die EU-Kommission sah in diesen unternehmensindividuellen Steuervergünstigungen für zwei irische Apple-Konzerngesellschaften einen sog. selektiven Vorteil und damit einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Dieser Beschluss der EU-Kommission aus 2016 wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) im Jahr 2020 für nichtig erklärt. Dieses Urteil des EuG hob der EuGH in seinem Urteil vom nunmehr auf (, NWB KAAAJ-76913). Dieses EuGH-Urteil wird im Beitrag besprochen, wobei der Fokus der Ausführungen auf steuerliche Inhalte gelegt wird. Dafür wird der Apple-Fall kurz vorgestellt, bevor in wichtige EU-rechtliche und vor allem steuerrechtliche Implikationen abgeleitet und zusammengefasst werden.
Einordnung
Der EuGH musste sich im Apple-Fall mit dem möglichen Verstoß gegen das EU-rechtliche Be...