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StuB Nr. 22 vom Seite 877

Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bei erstmaliger Übernahme eines Konzerns durch ein neues Mutterunternehmen

MSc Jordi Louis Geuken

I. Sachverhalt

Die A GmbH & Co. KG hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr. Bisher war die A lediglich zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (JA) verpflichtet. Am hat die A die Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit über die B GmbH & Co. KG erlangt. Bis zur Übernahme der Kontrolle durch die A war die B Mutterunternehmen (MU) eines Konzerns, der zur Konzernrechnungslegung verpflichtet war.

II. Fragestellung

Fraglich ist, ob die A als neues MU des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss (KA) und einen Konzernlagebericht (KL) aufstellen muss oder ob sie aufgrund der größenabhängigen Befreiungen des § 293 HGB von der Pflicht, einen KA und einen KL aufzustellen, befreit ist.

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