Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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§ 3 SHGrStHsG Inkrafttreten
Siehe Vorwort.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 3 SHGrStHsG regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
2–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Vorschrift wurde im Jahr 2024 in das SHGrStHsG aufgenommen.
7–10(Einstweilen frei)
III. Geltungsbereich
11§ 3 SHGrStHsG bestimmt, wann die Regelungen des schleswig-holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes in Kraft treten. Wie sich aus § 2 SHGrStHsG ergibt, sind die Regelungen des SHGrStHsG erstmals auf den anzuwenden.
12–15(Einstweilen frei)
IV. Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht
16Die Norm begegnet als solche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Soweit mit ihr die Vorschriften des § 1 SHGrStHsG in Kraft gesetzt werden, wird auf die verfassungsrechtliche Bewertung des weitgehend gleichlautenden § 1 NWGrStHsG im Vorwort zum NWGrStHsG verwiesen.
17–20(Einstweilen frei)
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
21§ 3 SHGrStHsG setzt die §§ 1–2 SHGrStHsG am Tag nach der Verkündung in Kraft.
22–25(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
26§ 3 SHGrStHsG regelt, dass das SHGrStHsG am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Das SHGrStHsG wurde am vom Landtag des...