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Zankapfel staatliche Beihilfe: Eine steuerpolitische Einordnung des EuGH-Urteils im Fall „Apple“
Der Einfluss des EU-Rechts auf das nationale Recht ist im Bereich der direkten Steuern engen Grenzen unterworfen. Die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten muss jedoch mit EU-Recht vereinbar sein. Mit hat der EuGH das wohl aufsehenerregendste aller steuerlichen Beihilfeverfahren abschließend entschieden. Die Firma Apple muss 13 Mrd. € zuzüglich Zinsen an Irland zahlen. Der Artikel diskutiert Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen sowie auf die Reform des internationalen Steuersystems.
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I. Sachverhalt und Verfahrensgeschichte
Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-465/20 P bestätigt einen beihilferechtlichen Kommissionsbeschluss aus dem Jahr 2016. Dieser sah in Rulings der irischen Finanzbehörde aus den Jahren 1991 und 2007 für zwei irische Tochtergesellschaften der Firma Apple die Gewährung eines selektiven Vorteils i. S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV. Gemäß Beschluss der EU-Kommission enthielten die Rulings nicht fremdvergleichskonforme Vereinbarungen über Verrechnungspreise. Apple sei dadurch ein verbotener Vorteil von 13 Mrd. € gewährt worden.
Nach Klagen von Irland und Apple gegen den Beschluss...