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Einkommensteuer | Ausscheiden des stillen Gesellschafters mit negativem Einlagenkonto
Scheidet der stille Gesellschafter mit einem negativen Einlagenkonto aus, kann das negative Einlagekonto nicht vom Geschäftsinhaber gewinnmindernd ausgebucht werden.
Die Klägerin war eine GmbH, an der sich zwei Gesellschafter im Jahr 1992 mit jeweils 25 % still beteiligten; eine Nachschusspflicht war nicht vereinbart worden. Den Einlagen waren Verlustanteile zugewiesen worden, die seit 1992 als lediglich verrechenbare Verluste i. S. von § 15a EStG erfasst wurden. [i]Kündigung der stillen GesellschaftenDie Klägerin kündigte die beiden stillen Gesellschaften im Jahr 2011. Es kam zu einem Rechtsstreit, und im Jahr 2013 wurde ein Vergleich über die Aufhebung der typisch stillen Beteiligungen geschlossen. Die Klägerin buchte die negativen Einlagenkonten im Jahr 2013 gewinnmindernd aus.
Das Finanzgericht widersprach der gewinnmindernden...