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Die Wegzugsteuer in der Beratungspraxis
Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG ist mittlerweile auch in der mittelständischen Steuerberatung zu einem immer öfter auftretenden Problem geworden. Die Gründe für eine notwendige Beratung zur Wegzugsteuer sind vielfältig. Zuweilen wollen die Kinder im Ausland studieren und ggf. dort wohnhaft bleiben und erschweren so eine steuerlich machbare Nachfolgeplanung. In anderen Fällen möchte der Unternehmer/Gesellschafter selbst seinen Lebensmittelpunkt in das meist sonnige Ausland verlegen und in wieder anderen Fällen bewegen steuerliche Anreize anderer Staaten – in der Vergangenheit vor allem diejenigen in Spanien und Portugal – zur Überlegung, den Wohnsitz zu verlagern. Hält der Wegziehende eine Beteiligung im Privatvermögen, die den Voraussetzungen des § 17 EStG entspricht, kommt es zu einer fiktiven Veräußerung ebendieser mit der daraus folgenden Aufdeckung der stillen Reserven.
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I. Folgen aus der EuGH-Entscheidung „Wächtler“
Insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Wächtler“ ist die Erreichung der Unionsrechtmäßigkeit durch die nun geltende Möglichkeit der Ratenzahlung umstritten und wird von dem ...