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STFAN Nr. 12 vom Seite 6

Mitunternehmerschaften – Teil 2: Steuerliches Betriebsvermögen

Dipl.-Finw. (FH) Manuel Edinger

Die mit diesem Beitrag fortgeführte Reihe zu Mitunternehmerschaften soll einen umfassenden Überblick zu diesem steuerlichen Konstrukt geben. Nachdem im ersten Teil in STFAN 11/2024 die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft näher dargestellt wurden, bringen die nachstehenden Erläuterungen Licht ins Dickicht zur Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens einer Mitunternehmerschaft.

Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft

Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft lässt sich im Überblick wie folgt darstellen:

S. 7Handelsrechtliche Betrachtung des Gesellschaftsvermögens

Das handelsrechtliche Betriebsvermögen umfasst ausschließlich das Gesellschaftsvermögen, also jene Wirtschaftsgüter, die zumindest im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft selbst stehen (§ 246 Abs. 1 HGB). Diese stellen stets notwendiges Betriebsvermögen dar und sind demnach auch zwingend in der Handelsbilanz auszuweisen.

Gewillkürtes Betriebsvermögen oder gar notwendiges Privatvermögen sind allein schon deshalb nicht denkbar, weil es sich bei der Gesellschaft nicht um eine natürliche Person handelt, die einen Privatbereich haben könnte oder dazu in der Lage wäre, ihren subjektiven Wille...