Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
6. Aufl. 2024
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13. Internationales SV-Recht und Steuerfolgen (Günsel)
13.1 Herausforderung der unterschiedlichen Regelwerke
Das in der EU und in einigen SV-Abkommen geltende Grundprinzip, dass die Arbeitsvergütung nur nach einem Sozialversicherungssystem verbeitragt werden soll, spiegelt sich im Steuerrecht nicht wider. Hier kommt es regelmäßig bei grenzüberschreitenden Einsätzen zur parallelen Anwendung des Steuerrechtes des Wohnsitz- wie des Tätigkeitsstaates. Der häufigste Anwendungsfall ist dabei die Aufteilung des Besteuerungsrechtes nach Arbeitstagen im Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat. Es ist daher die Frage zu beantworten, ob und in welchem Umfang die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigungsfähig sind.
Eine portugiesische Firma setzt Installateure für Hochspannungsleitungen abwechselnd auf Betriebsstätten in Deutschland und Portugal ein. Es gilt portugiesisches SV-Recht (A1-Bescheinigung liegt vor). Deutschland besteuert die Arbeitseinkünfte, die auf deutsche Arbeitstage entfallen. Sind die in Portugal gezahlten SV-Beiträge in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen?
Eine vergleichbare Frage stellt sich, wenn bei einer Entsendung das Besteuerungsrecht im Tätigkeitss...