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Umsatzsteuer kompakt
Besteuerung von unentgeltlichen Wärmelieferungen an andere Unternehmer (BFH)
Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Der erzeugte Strom wird überwiegend ins Netz eingespeist und vom Stromnetzbetreiber vergütet. Die ebenfalls erzeugte Wärme dient zu einem Teil dem Produktionsprozess. Überschüssige Wärme überließ die Klägerin „kostenlos“ dem Unternehmer A zur Trocknung von Holz und der B-GbR (B) zur Beheizung ihrer Spargelfelder. In den Verträgen mit A und B ist geregelt, dass die Höhe der Vergütung je nach wirtschaftlicher Lage des Wärmeabnehmers individuell vereinbart und in den Verträgen nicht festgelegt werde.
Im Streitjahr 2008 erhielt die Klägerin für ihre Stromlieferung von ihrem Stromnetzbetreiber neben der ...