Fachassistent Digitalisierung und IT-ProzesseZurzeit ausgewählt
1. Aufl. 2024
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4. Steuerkontrollsystem – Tax Compliance Management System
4.1 Einführung und Einordnung der Begrifflichkeiten
Bei der Einarbeitung in das Thema der steuerlichen Kontrollsysteme wird schnell ersichtlich, dass Finanzverwaltung und Gesetzgeber häufig von Kontrollsystemen sprechen, während in der Unternehmenspraxis der Begriff des Tax Compliance Management Systems vorherrschend ist. Der Finanzverwaltung darf man hier vermutlich zugutehalten, dass sie einerseits keinen Anglizismus verwenden wollte und andererseits auch keinen, durch Standardsetter bereits vorgeprägten, Begriff übernehmen wollte:
Im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird nicht nur der Begriff eines innerbetrieblichen Kontrollsystems geprägt, sondern auch die Vorteilhaftigkeit eines solchen hervorgehoben: Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls (AEAO zu § 153 AO, Nr. 2.6).
In den GoBD (BMF, Schreiben v. , Rz. 100 ff.) – und auch schon in den zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten...