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Die E-Rechnung: Betroffene Unternehmen, Übermittlung und Annahme
Erläuterungen und Hinweise zum finalen (Teil 1)
Das BMF hat am das finale Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG veröffentlicht. Durch das Einführungsschreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 erwartete die Praxis Erläuterungen und Ergänzungen. Inwiefern diese Erwartungen erfüllt wurden, zeigt diese Beitragsreihe auf. Rechtliche und praktische Lücken werden aufgezeigt und mit Handlungsempfehlungen versehen.
I. Überblick
Mit der Einführung der (inländischen) E-Rechnung ist der erste von drei Schritten getan.
Erste Stufe:
Einführung der E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich ab .
Es bestehen Befreiungs- und Übergangsregelungen.
Übermittlung z. B. per E-Mail-Anhang, aber einheitliches Format der E-Rechnung.
Bilaterale Vereinbarungen zur Verschlüsselung der Rechnungsdaten sind möglich.
Zweite Stufe:
Einführung eines Meldesystems (V- oder Y-Modell) im inländischen B2B-Bereich.
Der Rechnungsaustausch, wie auch die Rechnungsberichtigung müssen standardisiert (als Datensatz) erfolgen.
Bilaterale Verschlüsselungen sind dann nicht (mehr) möglich.
Zeitpunkt steht noch nicht fest, u. U. ab 2028.
Dritte Stufe:
EU-weites E-Rechnungsaustauschverfa...