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Beruf | Beihilfe zur Untreue durch einen Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt kann durch das Zurverfügungstellen eines Anderkontos für den Zahlungsverkehr aus einer „schwarzen Kasse“ eine Beihilfe zur Untreue und zum Bankrott begehen.
Der faktische Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG missbrauchte mittels der Einrichtung einer schwarzen Kasse seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, und führte dadurch einen Vermögensschaden herbei. Der angeklagte Rechtsanwalt hat sich der Beihilfe zur Untreue des Geschäftsführers schuldig gemacht. Er wusste, dass es zum Zeitpunkt der Überweisung des Betrags von 500.000 € auf das Anderkonto keinen Rechtsgrund gab und dass der Betrag auf diesem Weg mit der Gutschrift auf diesem Konto vor dem Zugriff der Gläubiger verborgen und dem Geschäftsbetrieb entzogen wurde. Alle vermögensschädigenden Handlun...