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SV-Beiträge | Bereitstellung neuer Verfahren im SV-Meldeportal
Das SV-Meldeportal ist verpflichtet, alle Inhalte freizuschalten, die als Basis- oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand in den elektronischen Meldeverfahren zur Verfügung stehen. Im September 2024 wurden die beiden Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ in das SV-Meldeportal aufgenommen. Für jedes Unternehmen, das ab dem im SV-Meldeportal erstmals neu registriert wird, wird eine Nutzungsgebühr fällig (vgl. auch § 95a Abs. 6 Satz 3 SGB IV). Für alle anderen Nutzer ist die Nutzung des SV-Meldeportals ab dem kostenpflichtig.