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AGB | Unwirksame Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäfts
Eine Formularbestimmung, die einer Vereinbarung den Charakter des Fixhandelskaufs beimisst, ist ebenso überraschend (vgl. § 305c BGB) wie unangemessen (vgl. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB), wenn nicht die Voraussetzungen eines Fixgeschäfts auf der Grundlage der individualvertraglichen Abrede vorliegen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche der Unternehmerin aus einem mit der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Weg des sog. Open-House-Verfahrens abgeschlossenen Vertrags über die Lieferung von Schutzmasken. Das Gericht bejaht den von der Verkäuferin geltend gemachten Anspruch auf Kaufpreiszahlung i. H. von 85.644.300 € (brutto) aus § 433 Abs. 2 BGB i. V. mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Open-House-Vertrag. Die in der Formularvereinbarung getroffene Vereinbarung eines absoluten Fixges...