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Mietrecht; | Abstandszahlungen eines Nachmieters an den Vormieter (§ 138 BGB)
Die Vereinbarung mit einem ohne Zwang in den Mietvertrag eintretenden Nachmieter über die Zahlung eines Abstandes für von dem weichenden Mieter geleistete nützliche Aufwendungen und Investitionen (hier: Renovierungsarbeiten sowie Aufstellung eines Ölofens) in die Wohnung ist nicht sittenwidrig (LG Trier, Urt. v. - 3 S 406/90, WM 1991, 532; a. A. Sternel, Mietrecht, II 217, nach dessen Auffassung Zahlungen, die lediglich ein Entgelt für die Zurverfügungstellung der Wohnräume sind, grundsätzlich wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind, weil sie nach allgemeiner Anschauung auf den Handel mit dem Sozialgut Wohnung hinauslaufen). Einen Mittelweg beschreitet das , WM 1991, 533), das eine Abstandsvereinbarung nur dann als unwirksam ansieht, wenn sie ...