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BVerwG Beschluss v. - 4 B 14/24, 4 B 14/24 (4 C 3/24)

Revisionszulassung; Kaufvertrag mit einem Dritten

Gesetze: § 132 VwGO, § 28 Abs 2 S 2 BauGB, § 463 BGB

Instanzenzug: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Az: 2 Bf 62/23 Urteilvorgehend Az: 7 K 4429/21 Urteil

Gründe

1Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

2Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, ob ein Kaufvertrag mit einem Dritten (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 463 BGB) - und damit ein Vorkaufsfall - auch dann vorliegt, wenn es sich bei den Vertragsparteien des Kaufvertrags zwar um unterschiedliche Rechtsträger handelt, hinter denen aber bei wirtschaftlicher Betrachtung dieselbe Person steht.

3Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:260924B4B14.24.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-78203